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Elternbrief des Direktors zum Schulstart 2022/23

Sehr geehrte Eltern, liebe SchülerInnen!

Unser neues Schuljahr beginnt nach Bekanntgabe des BMBWF mit einer Eingangsphase. 
Wie den Medien zu entnehmen war sollten die SchülerInnen nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen. 
Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch Antigen-Tests angeboten, die von SchülerInnen freiwillig genutzt werden können. 

Bei SchülerInnen unter 14 Jahren ist bei dieser freiwilligen Teilnahme eine schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich.
SchülerInnen ab 14 Jahren dürfen diese schriftliche Einwilligungserklärung selbst unterschreiben.
Diese schriftliche Einwilligungserklärung kann dazu im Vorfeld des Schulbeginns von der Homepage des BRG Schloss Wagrain „www.schlosswagrain.at“ heruntergeladen, unterschrieben und am Montag, 12.09.2022, zu Schulbeginn dem Klassenvorstand übergeben werden. Die Einwilligungserklärung wird auch vom Klassenvorstand ausgeteilt werden.

Für die zweite Schulwoche erhalten alle SchülerInnen die das möchten, am Freitag 16.09.2022, drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montag Früh testen können.

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 bleibt weiterhin meldepflichtig und muss daher verpflichtend den Gesundheitsbehörden bekanntgegeben werden.

Die ehemalige Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 wurde, sofern diese absolut symptomfrei verläuft (kein Halskratzen, keine Müdigkeit und Abgeschlagenheit usw.), durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. 

Beim Verlauf von SARS-CoV-2 Infektionen sind allerdings drastische Verschlechterungen des Gesundheitszustandes von infizierten Personen vorgekommen. Es ist daher auch in Ordnung, wenn SchülerInnen die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 haben und symptomfrei sind, vorsichtshalber zur Beobachtung zu Hause verbleiben.

Die Verkehrsbeschränkung bedeutet eine Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske beim Kontakt mit anderen Personen (Details siehe unten).

Für SchülerInnen, die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 haben, symptomfrei sind und trotzdem in die Schule gehen, gilt das Folgende (Verkehrsbeschränkung):

  • Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Schulgebäude sowie im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann. 
  • Die Maske darf innerhalb der Schulgebäude nur im Raum PZ1 (1. Stock, Nähe Lift) abgenommen werden. Dieser Raum steht für Maskenpausen, Essen/Trinken etc. zur Verfügung.
  • Treten Symptome auf (Husten, Heiserkeit etc.), müssen sich die SchülerInnen krankmelden und zu Hause bleiben.
  • Ein stundenweises Fernbleiben aus begründetem Anlass bzw. wichtigen Gründen kann vom Klassenvorstand genehmigt werden, wenn das Tragen der FFP2-Maske ansonsten unzumutbar lange ununterbrochen notwendig wäre.
  • Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Mit unserem den aktuellen Gegebenheiten insgesamt angepassten Verhalten (Schule, Beruf, Familie, Freizeit, …) können wir alle den uns möglichen Beitrag zur Bewältigung der SARS-CoV-2 Pandemie leisten.
Ich ersuche für weitere Informationen die Homepage des BRG Schloss Wagrain regelmäßig aufzusuchen.

Für etwaige Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Alles Gute und vor allem Gesundheit

Dir. HR Dipl. Ing. MMag. Manfred Kienesberger e.h.